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Die E-Rechnung kommt…

Bald ist es soweit.

Ab dem 01.01.2027 ist das Ausstellen einer elektronischen Rechnung verpflichtend (§ 14 Abs. 1 UstG). Selbstverständlich erhalten Sie von uns das neue E-Rechnungsformat automatisch in ihr Postfach.

Ab dem TT.MM.JJJJ werden von OTTO Office alle elektronischen Rechnungen – kurz: E-Rechnungen – im ZUGFeRD-Format erstellt. Damit erhalten Sie die Rechnungen automatisch im steuerrechtlich geforderten elektronisch-strukturierten Format.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Direkt an den richtigen Empfänger zugestellt
  • Zertifiziertes steuerliches Datenformat
  • Hybrides ZUGFeRD Format (PDF Datei und XML)
  • Ermöglicht automatische und elektronische Dokumentenverarbeitung

Ihre Unterstützung ist gefragt!

Damit die E-Rechnung auch zum richtigen Empfänger kommt, ist eine Überprüfung Ihrer E-Mail Adresse im Kundenkonto erforderlich. Hier können Sie zentral für alle Benutzer Ihres Kundenkontos eine Empfängeradresse hinterlegen.

So einfach geht’s...

1

Anmelden im Kundenkonto >

Anmeldung
2

Meine Daten > Kundendaten ändern >

Meine Daten
3

E-Mail erfassen

E-Rechnung erfassen

Fragen?

Dann wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice unter:

0800 777 999 7 – kostenfrei innerhalb Deutschlands

service@otto-office.de

FAQ

Warum müssen Sie die E-Mail angeben?

Die E-Rechnung ist für Unternehmer ab dem 01.01.2027 verpflichtend und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Das Ganze ist im § 14 Abs. 1 UstG und § 15 Abs. 1 Nr. 1 UstG geregelt.

Was bedeutet ZUGFeRD?

Der gesetzeskonforme E-Rechnungsstandard ZUGFeRD existiert seit 2014. Das Format wurde vom „Forum elektronische Rechnung Deutschlands“ (FeRD) zusammen mit Ministerien, Verbänden und Unternehmen ins Leben gerufen. Der Name ist dabei Programm: ZUGFeRD steht als Akronym für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands“.