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Hinweisschilder Maskenpflicht


1-11 von 11
Ansichten:
Hersteller-Nr.: F170.06.360
Bestell-Nr.: INT-333471

Marahrens Aufkleber »Maskenpflicht« Ø 10 cm, 10 Stück

zur Erinnerung an die Maskenpflicht für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher, Ausführung: hochwertige selbstklebende Folie / zur Verwendung im Innen- und Außenbereich / Symbol entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010, Material: selbstklebende PVC-Folie, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 10 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-333471

5,26pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: F170.06.261
Bestell-Nr.: INT-333472

Marahrens Aufkleber »Maskenpflicht« Ø 20 cm, 10 Stück

zur Erinnerung an die Maskenpflicht für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher, Ausführung: hochwertige selbstklebende Folie / zur Verwendung im Innen- und Außenbereich / Symbol entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010, Material: selbstklebende PVC-Folie, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 20 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-333472

6,46pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: A140.06.261
Bestell-Nr.: INT-333475

Marahrens Hinweisschild »Maskenpflicht« Aluminium Ø 20 cm, 10 Stück

hochwertiges Aluminiumschild zur Erinnerung an die Maskenpflicht für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher, Ausführung: zur Verwendung im Innen- und Außenbereich / Symbol entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010, Material: Aluminium, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 20 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-333475

8,38pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: F170.07.323
Bestell-Nr.: INT-333476

Marahrens Aufkleber / Hinweisschild »Maskenpflicht« 13 x 18,5 cm, 10 Stück

zur Erinnerung an die Maskenpflicht für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher, Ausführung: Piktogramm und Text / hochwertige selbstklebende Folie / zur Verwendung im Innen- und Außenbereich / Symbol entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010, Material: PVC-Folie, Farbe: blau / weiß, Maße (B/H): 13 x 18,5 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-333476

9,85pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: F170.07.324
Bestell-Nr.: INT-333478

Marahrens Hinweisschild »Maskenpflicht« Kunststoff 21 x 29,7 cm, 10 Stück

hochwertiges Kunststoffschild zur Erinnerung an die Maskenpflicht für Mitarbeiter, Kunden oder Besucher, Ausführung: zur Verwendung im Innen- und Außenbereich / Symbol entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010, Material: Kunststoff, Farbe: blau / weiß, Maße (B/H): 21 x 29,7 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-333478

12,85pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: F170.06.222
Bestell-Nr.: INT-335114

Marahrens Aufkleber Hinweisschild »Geschichtsschutz benutzen« Ø 10 cm, 10 Stück

hochwertiger Aufkleber zur Erinnerung an das Tragen eines Gesichtsschutzes, Design: Piktogramm Kopf mit Gesichtsschutz, geeignet für den Innen- und Außenbereich, entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010 [M013], Material: selbstklebende Folie, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 10 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-335114

5,26pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: K160.06.223
Bestell-Nr.: INT-335116

Marahrens Hinweisschild »Geschichtsschutz benutzen« Kunststoff Ø 20 cm, 10 Stück

hochwertiges Schild zur Erinnerung an das Tragen eines Gesichtsschutzes, Design: Piktogramm Kopf mit Gesichtsschutz, geeignet für den Innen- und Außenbereich, entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010 [M013], Material: Kunststoff, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 20 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-335116

5,62pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: A140.06.360
Bestell-Nr.: INT-335117

Marahrens Hinweisschild »Geschichtsschutz benutzen« Alumium Ø 20 cm

10 Stück, hochwertiges Metall-Schild zur Erinnerung an das Tragen eines Gesichtsschutzes, Design: Piktogramm Kopf mit Gesichtsschutz, geeignet für den Innen- und Außenbereich, entspricht der geltenden Norm ASR A1.3/ISO 7010 [M013], Material: Aluminium, Farbe: blau / weiß, Durchmesser: 20 cm, Inhalt pro Pack: 10 Stück
Bestell-Nr. INT-335117

8,38pro Stück
(im 10er-Pack)

inkl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
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Hinweisschilder Maskenpflicht – bitte Mundschutz tragen

Die Zeiten, in denen Menschen mit einem Mund-Nasen-Schutz schief von der Seite angeschaut wurden, sind vorbei. Seit der Corona-Pandemie sind Masken zu einem Must-have und einem regelmäßigen Alltagsbegleiter geworden. Aufgrund regelmäßiger gesetzlicher Änderungen in Abhängigkeit zum Infektionsgeschehen wird ihr Tragen dabei mal mehr, mal weniger verlangt. Um Kunden, Besucher, Mitarbeiter und Gäste auf eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen hinzuweisen, sind entsprechende Hinweisschilder sinnvoll und praktisch.

Welche Hinweisschilder zur Maskenpflicht gibt es?

Wie ihr Name bereits verrät, handelt es sich um Schilder, die den Betrachter mit einer auf den ersten Blick verständlichen Symbolik und/oder einem Text darauf hinweisen, dass eine Maskenpflicht gilt und damit ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden sollte/muss. Als Symbol beziehungsweise Piktogramm wird dabei häufig das Gebotszeichen „Maske tragen“ verwendet. Dieses ist kreisrund, hat eine signalblaue Hintergrundfarbe und trägt als Symbol in weißer Farbe das Profil einer Person, die eine Maske trägt. Dieses Gebotszeichen unterliegt der europäischen Norm DIN EN ISO 7010 und sieht daher immer gleich aus.

Es gibt aber auch diverse nicht standardisierte Varianten mit anderen Symbolen. Bei einigen Schilder-Modellen wird das Tragen des Mundschutzes zudem mit konkreten Hinweisen präzisiert (zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske) oder es wird auf weitere Präventionsmaßnahmen hingewiesen. Das können unter anderem folgende Vorschriften sein: 1,50 Meter Abstand halten, Hände desinfizieren und eine 3G- oder 2G-Regelung.

Erhältlich sind die Hinweiszeichen entweder als Schild aus festem Kunststoff, das an die Wand geschraubt oder aufgestellt wird, oder auch als selbstklebende Folie. Die Aufkleber halten dabei auf allen glatten Oberflächen und bieten den Vorteil, dass sie sich bei Nicht-Bedarf auch schnell wieder entfernen lassen.

Kein Abstand möglich – in diesen Bereichen ist eine Maskenpflicht-Beschilderung wichtig

Eine Beschilderung ist in allen Bereichen gefragt, in denen das Tragen einer Maske als Hygiene- und Infektionsschutz und als Präventionsmaßnahme sinnvoll, notwendig und sogar vorgeschrieben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen

  • Gebotszeichen, die im Rahmen einer Sicherheitskennzeichnung als Maßnahme des Arbeitsschutzes in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ vorgeschrieben sind. Vor allem in sensiblen Bereichen (zum Beispiel in der Medizin, in der Gastronomie und in Laboren), in denen das Risiko einer Übertragung von Keimen, Viren und Bakterien unbedingt vermieden werden muss, sind die „Maske tragen“-Schilder jederzeit und unabhängig von der Corona-Pandemie Pflicht.
  • Hinweisschildern, die zur Eindämmung des Coronavirus platziert werden. Sinnvoll sind sie dabei in allen Bereichen, in denen mehrere Menschen aufeinandertreffen und es aufgrund der räumlichen Verhältnisse schwierig wird, einen ausreichenden Abstand zu halten. Häufig zu finden sind entsprechende Zeichen in Restaurants, in Supermärkten, in Geschäften, in öffentlichen Einrichtungen, in Krankenhäusern, in Unternehmen und in vielen anderen Bereichen, wo der Zutritt nur mit einem Mundschutz erlaubt ist. Eine Verpflichtung zum Aufstellen der Schilder gibt es nicht. Da der „Hausherr“ bei einer geltenden Maskenpflicht jedoch unbedingt die Einhaltung der Vorschrift sicherstellen muss, bietet ihm die Beschilderung dafür eine einfache und effektive Lösung.

Welcher Mundschutz muss bei Maskenpflicht-Schildern getragen werden?

Sofern auf dem Hinweisschild nicht explizit steht, welche Maske getragen werden muss und es zum jeweiligen Zeitpunkt auch keine konkreten rechtlichen Regeln gibt, können Sie aus folgenden Maskentypen wählen:

  • eine OP-Maske beziehungsweise eine medizinische Gesichtsmaske
  • eine partikelfiltrierende Halbmaske (wie eine FFP-, KN95- oder N95-Maske)
  • eine Alltagsmaske aus Stoff
  • ein Gesichtsvisier

Nicht immer ist es mit dem Tragen einer Maske getan: Informieren Sie sich daher bestenfalls über weitere Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen oder 2- beziehungsweise 3G-Regelungen, die vor Ort und zum aktuellen Zeitpunkt gelten. Handelt es sich beim Hinweis zur Maskenpflicht um eine allgemeine Sicherheitsmaßnahme in sensiblen Bereichen, sind unter Umständen weitere Hygienevorkehrungen, wie das Tragen von Schutz-Handschuhen oder von Schutzkleidung, zu beachten.

Bei Maskenpflicht: Die Masken richtig aufsetzen

Wenn in bestimmten Bereichen eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht, dann muss es meist schnell gehen. Damit der Mundschutz seinen Zweck erfüllt und den Träger selbst und andere Personen schützt, ist es dennoch wichtig, beim Aufsetzen einige Aspekte zu beachten. Hier eine Übersicht:

  • Die Maske wird ausschließlich an den Ohrschlaufen angefasst.
  • Achten Sie darauf, dass der Mund-Nasen-Schutz möglichst eng am Gesicht anliegt und die komplette Mundpartie, die Nasenlöcher und die Wangen bedeckt sind.
  • Sofern die Möglichkeit besteht, werden die Hände vor dem Aufsetzen gewaschen und/oder desinfiziert.
  • Sobald die Maske durchfeuchtet oder nass ist, sollte sie direkt gewechselt werden.
  • Trotz Maske ist weiterhin ein gewisser Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

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