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Finanzsoftware


1-6 von 6
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Hersteller-Nr.: 08848-0127
Bestell-Nr.: INT-367525
Lexware Software »buchhaltung 2024« 365 Tage
praktische und verständliche Software mit 1 Lizenz zum einfachen Verwalten der Buchhaltung, geeignet für Freiberufler / Kleinbetriebe / Handwerker, Leistungsumfang (Auswahl): Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) / doppelte Buchführung mit Jahresabschluss / GoDB-Testat / große Auswahl an Kontorahmen (DATEV-kompatibel) / abweichendes Wirtschaftsjahr / Offene-Posten-Verwaltung inkl. Mahnwesen / Sammelberichte / Kennzahlenauswertung / Betriebsprüfer-Export, mit Business Cockpit für alle Unternehmens-Eckdaten / Umsatzsteuer-Voranmeldung, integriertes Lexware Online-Banking für Überweisungen und Lastschrifteinzug mit automatischer Verbuchung, Wahlmöglichkeit zwischen Soll-Ist-Versteuerung, aktuelle ELSTER-Version, automatische Updates für die Dauer der Lizenz, erforderliches Betriebssystem: Windows 10 / 11 / 365 Cloud-PC, Lizenzgültigkeitsdauer: 1 Jahr (anschliessend eine kostenpflichtige Verlängerung), Lieferumfang: 1 Download-Berechtigungscode inkl. Jahreslizenz
Bestell-Nr. INT-367525

281,99 
pro Stück

zzgl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Hersteller-Nr.: 08871-0112
Bestell-Nr.: INT-367527
Lexware Software »faktura+auftrag 2024« 365 Tage
umfangreiche und bedienerfreundliche Software für die Erstellung und Verwaltung von Belegen und Auswertungsmöglichkeiten für 1 Arbeitsplatz, geeignet für alle Branchen, ideal für Freiberufler / Handwerker / Kleinbetriebe / Existenzgründer, mit mobilem Zugriffs-Modus, Leistungsumfang (Auswahl): alle Belege von Angebot bis Rechnung / Rechnungskorrektur und Sammelrechnung / individuelle Freifelder / diverse Positionsarten / Belegdatenübernahme für Historie und Nachfolgebelege / Rechnungsausgangsbuch / Stammdatenanlage bei der Auftragserfassung / Bestellwesen und Lagerhaltung inklusive Inventur / Kunden- und Lieferantenverwaltung / 3-stufiges Mahnwesen mit Verzugszinsberechnung / Business Cockpit zur übersichtlichen Erfassung der Kennzahlen, mit Buchungslisten und Offene-Posten-Liste, Auswertungen und Statistiken, DATEV-Export-Schnittstelle für Datenaustausch mit Steuerberatern, Webshop-Anbindung, Anbindung an Lexware Poststelle, mobile Einsicht auf die Daten uvm., mit kostenlosen Updates für die Lizenzdauer, Betriebssystem: Windows® 10 / 11 / 365 Cloud-PC, mind. 10 GB Festplattenspeicher benötigt, Lizenzgültigkeitsdauer: 1 Jahr (anschliessend eine kostenpflichtige Verlängerung), Lieferumfang: 1 Download-Berechtigungscode inkl. Jahreslizenz
Bestell-Nr. INT-367527

197,99 
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zzgl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Neu im Sortiment
Hersteller-Nr.: 06815-0072
Bestell-Nr.: INT-367531
Lexware Software »QuickSteuer Deluxe 2024«
benutzerfreundliche Software zur Erleichterung bei der privaten und gewerblichen Steuererklärung, Anzahl der Steuererklärungen: 5, Leistungsumfang (Auswahl): videogestütztes Interview zum Programmeinstieg / Schritt-für-Schritt-Führung mit leicht verständlicher Benutzeroberfläche / dynamische Ausfüllhilfe / Einnahme-Überschussrecher für das laufende Jahr und das Vorjahr / Datenübernahme aus dem Vorjahr mit sofortiger Aktualisierung / zuschaltbarer virtueller Steuerprüfer zur Überprüfung der Daten / Belegmanager / amtliche Formulare und Steueranlagen, mit ELSTER-Assistent für die Online-Übertragung an das Finanzamt, Steuer-Spar-Tipps und Checklisten, Steuerratgeber »Der große KONZ« mit 1000 legalen Steuertricks uvm., automatische Updates für die Dauer der Lizenz, Betriebssystem: Windows® 10 / 11 / 365 Cloud-PC, Lieferumfang: 1 Download-Berechtigungscode inkl. Jahreslizenz
Bestell-Nr. INT-367531

29,99 
pro Stück

zzgl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
Neu im Sortiment
Hersteller-Nr.: 08832-0091
Bestell-Nr.: INT-367532
Lexware Software »TAXMAN 2024«
benutzerfreundliche Software zur einfachen Steuererklärung, Anzahl der Steuererklärungen: 5 Stück, Leistungsumfang (Auswahl): videogestütztes Interview zum Programmeinstieg / Schritt-für-Schritt-Führung mit leicht verständlicher Benutzeroberfläche / Ratgeberleiste / Ausfüllhinweise / zuschaltbarer virtueller Steuerprüfer / Datenübernahme aus dem Vorjahr mit sofortiger Aktualisierung / Steuertacho und -barometer / wichtige Funktionen von der Startseite aus erreichbar / Belegmanager / Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024, Druck der Steuererklärung möglich / PDF-Erstellung / Vorschau, monatlicher SteuerSparbrief, ELSTER-Assistent für die Online-Übertragung an das Finanzamt, Musterbriefe, automatische Updates für die Lizenzdauer, Betriebssystem: Windows® 10 / 11 / 365 Cloud-PC, Lieferumfang: 1 Download-Berechtigungscode inkl. Jahreslizenz
Bestell-Nr. INT-367532

29,99 
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zzgl. 19% MwSt. | zzgl. Service- & Versandkosten
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Wann soll man seine Finanzsoftware upgraden?

Analog zur Antiviren-Software und Office-Software stellt sich auch bei der Finanzsoftware die Frage, wann sich ein Upgrade lohnt. Reicht die aktuelle Version für das eigene Geschäft aus? Hier lohnt es sich, sorgfältig zu überlegen, welche Anforderungen an die Finanzsoftware gestellt werden. Welche individuellen Bedürfnisse muss sie erfüllen? Für die erfolgreiche Zukunft eines Unternehmens ist die Erkenntnis über die eigenen Bedürfnisse essentiell.
Idealerweise erfolgt die Erkenntnis über eine Aufstellung mit den persönlichen Prioritäten. Was muss die Finanzsoftware mitbringen, um beim Wachstum des Unternehmens mitzuhalten? Ist eine Erweiterung des Programms unkompliziert möglich? Können Zusatzlizenzen oder Download-Module gekauft werden? Bis zu welcher Unternehmensgröße unterstützt die Software zuverlässig? Folgende Check-Liste könnte bei der Entscheidungsfindung helfen:

  • Was wird tatsächlich benötigt?
  • Wie sicher sind die Daten?
  • Wieviel Zeit ist für den Software-Wechsel erforderlich?
  • Wie aufwendig ist der Import der Daten?
  • Wie wird sich das Geschäft und damit auch die Finanzen voraussichtlich entwickeln?

Worauf sollte beim Kauf einer Finanzsoftware geachtet werden?

Auf keinen Fall sollte damit gerechnet werden, dass eine Umstellung von einem Tag auf den anderen möglich ist. Sowohl die Mitarbeiter als auch das System selbst benötigen entsprechend Zeit. Prozesse und Abläufe, die sich über eine lange Zeit eingestellt haben, werden überarbeitet und neu erlernt. Selbst bei der nutzerfreundlichsten Software wird eine gewissen Einarbeitungszeit benötigt. Es ist vor dem Kauf durchaus sinnvoll, die Eigenschaften zu vergleichen, um nur dafür zu bezahlen, was auch tatsächlich benötigt wird.
Eine strukturierte Finanzplanung und effiziente Buchhaltung sparen Zeit und Geld. Auch mit dem Wachstum des Unternehmens bietet sich ab einer bestimmten Größe der Einsatz einer professionellen Software-Lösung an. Das Finanzamt fordert ab einem gewissen Umsatz und einer bestimmten Angestellten-Zahl Jahresabschlüsse und Bilanzen. Spätestens dann unterstützt eine DATEV-konforme Schnittstelle bei der Organisation von Rechnungen und Belegen.
Zwingend erforderlich bei einem Upgrade der Finanzsoftware ist eine sichere Datenübermittlung mit entsprechender Verschlüsselung. Wird die Buchhaltung lediglich über Excel abgebildet, besteht das große Risiko, dass Auswertungen und Kennzahlen in die falschen Hände gelangen. Es sollte von vornherein klar sein, ob es sich um eine Einzelplatz- oder Mehrplatzlizenz handeln muss. Ebenfalls wichtig für die Sicherheit sind aktuelle Updates über die komplette Laufzeit der Lizenz.
Auch Kompatibilität ist beim Kauf einer neuen Software hilfreich. So lassen sich die Daten aus der bisherigen Lösung leichter in das neue Programm integrieren. Außerdem werden Datenverlust und Zeitverschwendung vermieden. Auch die Hardware sollte den Anforderungen der Software gerecht werden. Zudem ist es sinnvoll, auf einen Support-Service zurückgreifen zu können, sollte es tatsächlich zu einem Problem kommen.

Wie wird das Upgrade der Finanzsoftware in der Steuererklärung behandelt?

Bei der betrieblich genutzten Software handelt es sich aus steuerlicher Sicht um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Je nach Höhe der Anschaffungskosten können die Aufwendungen demnach entweder direkt im Anschaffungsjahr (bis € 800,-) oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.
Die Aufwendungen für Updates sind grundsätzlich sofort absetzbar. Allerdings darf es sich dabei nicht um eine Erweiterung des Programmumfangs handeln. Ein Update darf lediglich Aktualisierungen und Fehlerbehebungen mitbringen.
Handelt es sich jedoch um ein Upgrade, welches den Leistungsumfang des Programmes erweitert, können diese Aufwendungen nicht sofort abgeschrieben werden. Es sei denn, es geht bei diesem Paket um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, welches nicht mehr als € 800,- Anschaffungskosten mit sich gebracht hat. Im Regelfall sind Upgrade-Kosten auf drei Jahre zu verteilen. Sollte ein Restbuchwert für die vorherige Version vorhanden sein, kann dieser gewinnmindernd ausgebucht werden. Sollten Schulungen für die Anwendung der neuen Software erforderlich sein, sind diese Kosten in voller Höhe sofort absetzbar.


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