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Zeiterfassung & Überwachung

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Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber an der Zeiterfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer interessiert. Das gemeinsame Interesse ist aber nicht selten auch der Zankapfel, um den sich die Diskussion um die Zeiterfassung bzw. die "Objekte der Zeiterfassung" dreht. Der Arbeitgeber möchte möglichst viel Leistung für den Lohn bekommen, den er dem Arbeitnehmer auszahlt. Und dieser sieht es umgekehrt und möchte möglichst viel Lohn für die Zeit erhalten, die er dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die Zeiterfassung in einem Betrieb mag manchen Menschen in einigen Beispielen noch rückständig erscheinen. Aber gerade die gegensätzlichen Wünsche verlangen nach höchst präziser und zuverlässiger Zeiterfassung.

Dass die Zeiterfassung und die Überwachung, etwa per Alarmanlage, in einer Rubrik auftauchen, ist daher gar nicht so überraschend. In beiden Fällen geht es um heikle Angelegenheiten, die mit bestmöglicher Genauigkeit erledigt werden müssen. Denn nur damit kann eine Diskussion möglichst sachlich bleiben.

Allerdings gibt es noch eine weitere Möglichkeit, mit der beide Seiten für ein gutes Miteinander sorgen könnten: Verständnis.

  • Zum einen geht es um das Verständnis der Sachlage, also des Arbeitsvertrages (siehe auch Arbeitsvertrag und Berichtsheft), der - hoffentlich - allen gängigen und zuständigen Gesetzen des Arbeitsrechts und den geltenden Tarifverträgen entspricht. Leider sind auf beiden Seiten immer noch Unklarheiten verbreitet, wenn es um geltendes Recht geht. So darf etwa die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag aus besonderen Gründen gelegentlich auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Über einen Zeitraum von 6 Monaten muss aber der Durchschnitt im Rahmen der 8 Stunden liegen. Arbeitgeber werden erfreut sein, dass grundsätzlich gesehen keine Pause Arbeitszeit ist. Pausen müssen zwar gewährt werden, aber sie müssen nicht bezahlt werden (solange es nicht im Tarifvertrag steht). Allerdings ist der Arbeitgeber angehalten, die Arbeit so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer eigentlich keine Erholung benötigt. Hier werden ernsthafte Arbeitgeber einknicken und für das zweite Verständnis werben:
  • Zum anderen geht es um das Verständnis gegenüber der Situation des anderen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leben von ihrer Auftragsarbeit und damit von zufriedenen Kunden. Dies sollte beiden bewusst sein. Allerdings sollten weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer verpflichtet werden oder sich verpflichtet sehen, sich bis zur Selbstaufgabe dem Arbeitsziel zu verschreiben. Zusammenarbeit kann häufig neue Lösungen bringen. Ein Grund mehr, warum Zeiterfassung in einem Betrieb versachlicht werden muss.

Die Überwachung

Zur Überwachung gehört die Alarmanlage. Ein einfaches Modell ist der Rauchmelder. Das "Einfache" daran ist vor allem die weitgehend unumstrittene Funktion. Wenn nicht gerade Rauchmelder eingesetzt werden (müssen), um heimliche Raucher zu identifizieren, so gibt es über deren Betrieb meist eine klare Einigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Videoüberwachung und die Alarmanlage sind jedoch Gerätschaften, die sich im Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer problematischer erweisen. Keiner möchte gern kontrolliert werden. Andererseits kann ein Unternehmen keine Diebe und Räuber durchbringen. Dies gilt auch in Bezug auf die eigenen Beschäftigten. Die Überwachung mittels technischer Hilfsmittel oder geschultem Personal ist ein legitimes Mittel, Eigentumsrechte zu wahren.

Moderne Technik

Interessanter an den Themen Zeiterfassung und Überwachung ist die elektronische Revolution, die hier für entscheidende Fortschritte gesorgt hat. Bei der Zeiterfassung ist die "Stechuhr mit Softwareeinbindung" ein bequemer und sicherer Weg, die tatsächlichen Arbeitszeiten zu erfassen und weiter zu verarbeiten. Die Angaben werden benötigt um Rechnungen zu erstellen, Löhne zu bezahlen und Urlaub zu berechnen sowie für die Aufstellung der Finanzen (siehe auch Gehaltsabrechnung & Stundenzettel). Bei Alarmanlagen hat die Computertechnik für umfangreiche Datenerfassung und -speicherung gesorgt.


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